Selbstbestimmung und weitestgehend selbstständige Lebensführung auch unter den Bedingungen von Einschränkung und Behinderung sind nicht nur Voraussetzung für soziale Teilhabe und Mitwirkung, sondern auch Voraussetzung für die durch das Grundgesetz garantierten und sozialen Grundrechte.

Die Entwicklung unserer Gesellschaft zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, im Verlauf seines Lebens der Unterstützung anderer zu bedürfen, für alle zugenommen hat. Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft haben an Zusammenhalt und Bindung verloren. Immer mehr Menschen sind auf professionelle Unterstützung und Hilfe angewiesen.

Berufsbild:

Staatlich geprüfte Sozialassistentinnen und -assistenten übernehmen vielfältige Hilfsfunktionen bei der Unterstützung, Betreuung, Pflege und Förderung der sozialen Teilhabe. Ihr breites Ausbildungsprofil mit den Säulen Gesundheitsförderung und soziale Förderung macht sie vielfältig einsetzbar, da sie in diesen Bereichen Assistenz zur selbstständigen Lebensführung bieten.

Die Ausbildung führt in einen grundständigen Assistentenberuf.

Dauer der Ausbildung:

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre.

Unterrichtsfächer:

Berufsbezogener Lernbereich:

  • Bereichsspezifische Fächer (inklusive Fachpraxis):
    • Erziehung und Soziales
    • Gesundheitsförderung und Pflege
    • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

  • Musik
  • Werken/Gestaltung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Organisation:

In dieser Ausbildung werden Theorie und Praxis miteinander verzahnt. Über die zwei Jahre hinweg werden die Ausbildungsinhalte jeweils an zwei (Oberstufe) bis drei (Unterstufe) Wochentagen in der Schule und an den übrigen Tagen in einer Einrichtung im Sozial- und Gesundheitswesen vermittelt. Die Begleitung der Praxis erfolgt durch eine in der Praxis beschäftigte Fachkraft und durch Lehrerbesuche.

Aufnahmebedingungen:

In den Bildungsgang wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat.
Zu Beginn der Ausbildung muss ein Arbeitsvertrag mit dem Träger vorliegen, der mindestens über die Laufzeit des Bildungsganges abgeschlossen wird. Hierfür sollte die Ausbildungsabsichstserklärung vorab von den Trägern der Einrichtungen unterschrieben werden.

Erforderliche Unterlagen:

Bei der Anmeldung vorzulegen:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule (Kopie)

Bei Schuljahresbeginn vorzulegen:

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §30a BZRG (Vorlage bei der Aufnahme – nicht älter als 3 Monate)
  • Arbeitsvertrag mit dem Träger über die Dauer der Ausbildung

Aufwendungen:

Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Aufwendungen muss gerechnet werden:

  • Eigenanteil bei der Schulbuchbeschaffung
  • Kosten für eine Klassenfahrt, Exkursionen
  • Kosten für Gesundheitszeugnis; Kosten für Berufskleidung u. Material
  • Eine Immunisierung gegen Hepatitis B und COVID 19 wird dringend empfohlen, da viele Praktikumsbetriebe diese voraussetzen.

Fahrgeld:

Das Fahrgeld richtet sich nach den Vorgaben des Schulträgers.

Förderungen:

Auskunft erteilt das Amt für Soziales, Gesundheit und Pflege beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, Telefon (02551) 69-3512 bis 69-3518, www.kreis-steinfurt.de

Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Abschluss und Berechtigungen:

Die Schülerinnen und Schüler dieser Berufsfachschule weisen in zwei schriftlichen Abschlussprüfungen am Ende der Oberstufe nach, dass sie das Bildungsziel erreicht haben.

Der Bildungsgang vermittelt eine Doppelqualifikation:

  • Staatlich geprüfte/r Sozialassistentin / Sozialassistent
  • mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Qualifikation

Ein Zertifikat „Betreuungskraft (nach § 43b, SGB XI)“ kann erworben werden.

Arbeitsbereiche:

Staatlich geprüfte Sozialassistentinnen und Sozialassistenten arbeiten in stationären und ambulanten Einrichtungen

  • der Altenhilfe
  • der Behindertenhilfe
  • der Familienhilfe

Fortbildungsmöglichkeiten:

Die bestandene Abschlussprüfung bietet eine gute Einstiegsqualifikation für Fachausbildungen in folgenden Bereichen:

  • Fachschule für die generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau
  • Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehung
  • Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
  • Fachschule für Familienpflege

Vergütungen:

Die Vergütung ist tarifrechtlich nicht geregelt, da es sich um eine neue Form der Qualifizierung handelt. Letztlich entscheidet aber der Träger über die Höhe der Vergütung.

Anmeldungen:

Anmeldungen zu diesem Bildungsangebot für das Schuljahr 2023/2024 sind nur in bestimmten Anmeldezeiträumen über Schüler Online möglich:

1. Anmeldefenster: vom 20.01.2023 bis 12.02.2023
2. Anmeldefenster: ab 15.03.2023

Bitte beachten Sie besondere Regelungen in einzelnen Bildungsgängen. Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.

Hinweis:
In Schüler Online wird unser Berufskolleg mit folgendem Eintrag angezeigt: Rheine, BK Frankenburgstr./ Technik
Einen aktuellen Informationsflyer zu Schüler Online finden Sie hier

Ansprechpartner:

Carolin Kipp


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