Schulung der Firma Senzera für die Klasse 13 der BFS Kosmetik
Am Freitag, den 15.02.2019, erhielt die Klasse 13 der BFS Kosmetik eine Schulung der Firma Senzera, …
Selbstbestimmung und weitestgehend selbstständige Lebensführung auch unter den Bedingungen von Einschränkung und Behinderung sind nicht nur Voraussetzung für soziale Teilhabe und Mitwirkung, sondern auch Voraussetzung für die durch das Grundgesetz garantierten und sozialen Grundrechte.
Die Entwicklung unserer Gesellschaft zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, im Verlauf seines Lebens der Unterstützung anderer zu bedürfen, für alle zugenommen hat. Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft haben an Zusammenhalt und Bindung verloren. Immer mehr Menschen sind auf professionelle Unterstützung und Hilfe angewiesen.
Staatlich geprüfte Sozialassistentinnen und -assistenten übernehmen vielfältige Hilfsfunktionen bei der Unterstützung, Betreuung, Pflege und Förderung der sozialen Teilhabe. Ihr breites Ausbildungsprofil mit den Säulen Gesundheitsförderung und soziale Förderung macht sie vielfältig einsetzbar, da sie in diesen Bereichen Assistenz zur selbstständigen Lebensführung bieten.
Die Ausbildung führt in einen grundständigen Assistentenberuf.
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre.
In dieser Ausbildung werden Theorie und Praxis miteinander verzahnt. Über die zwei Jahre hinweg werden die Ausbildungsinhalte jeweils an zwei (Oberstufe) bis drei (Unterstufe) Wochentagen in der Schule und an den übrigen Tagen in einer Einrichtung im Sozial- und Gesundheitswesen vermittelt. Die Begleitung der Praxis erfolgt durch eine in der Praxis beschäftigte Fachkraft und durch Lehrerbesuche.
In den Bildungsgang wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat.
Zu Beginn der Ausbildung muss ein Arbeitsvertrag mit dem Träger vorliegen, der mindestens über die Laufzeit des Bildungsganges abgeschlossen wird. Hierfür sollte die Ausbildungsabsichstserklärung vorab von den Trägern der Einrichtungen unterschrieben werden.
Bei der Anmeldung vorzulegen:
Bei Schuljahresbeginn vorzulegen:
Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Aufwendungen muss gerechnet werden:
Das Fahrgeld richtet sich nach den Vorgaben des Schulträgers.
Auskunft erteilt das Amt für Soziales, Gesundheit und Pflege beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, Telefon (02551) 69-3512 bis 69-3518, www.kreis-steinfurt.de
Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Die Schülerinnen und Schüler dieser Berufsfachschule weisen in zwei schriftlichen Abschlussprüfungen am Ende der Oberstufe nach, dass sie das Bildungsziel erreicht haben.
Der Bildungsgang vermittelt eine Doppelqualifikation:
Ein Zertifikat „Betreuungskraft (nach § 43b, SGB XI)“ kann erworben werden.
Staatlich geprüfte Sozialassistentinnen und Sozialassistenten arbeiten in stationären und ambulanten Einrichtungen
Die bestandene Abschlussprüfung bietet eine gute Einstiegsqualifikation für Fachausbildungen in folgenden Bereichen:
Die Vergütung ist tarifrechtlich nicht geregelt, da es sich um eine neue Form der Qualifizierung handelt. Letztlich entscheidet aber der Träger über die Höhe der Vergütung.
Anmeldungen zu diesem Bildungsangebot für das Schuljahr 2023/2024 sind nur in bestimmten Anmeldezeiträumen über Schüler Online möglich:
1. Anmeldefenster: vom 20.01.2023 bis 12.02.2023
2. Anmeldefenster: ab 15.03.2023
Bitte beachten Sie besondere Regelungen in einzelnen Bildungsgängen. Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.
Hinweis:
In Schüler Online wird unser Berufskolleg mit folgendem Eintrag angezeigt: Rheine, BK Frankenburgstr./ Technik
Einen aktuellen Informationsflyer zu Schüler Online finden Sie hier.
Carolin Kipp
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