„Für das Berufskolleg Rheine gelten
die grundlegenden Werte wie Menschenwürde,
Mitmenschlichkeit, Freiheit des Bekenntnisses,
Toleranz, Ächtung von Krieg und Gewalt,
freiheitliche Demokratie, Sozialstaatlichkeit und
persönliche wie globale Verantwortung
als unverzichtbar für das Zusammenleben in
Schule und Gemeinschaft.“

(Präambel unseres Schulprogramms)


In der Präambel unseres Schulprogramms ist Grundsätzliches über das Zusammenleben aller Beteiligten am Berufskolleg Rheine gesagt. Um Missverständnissen vorzubeugen, sehen wir uns veranlasst, einige Verhaltensweisen, die sich aus der Präambel des Schulprogramms ableiten, zu konkretisieren.

  1. Bei Krankheit oder sonstigen zwingenden Schulversäumnissen ist die Schule unverzüglich, das heißt am ersten Fehltag zu benachrichtigen. Ein schriftlicher Nachweis ist spätestens am dritten Fehltag beim Klassenlehrer einzureichen.
  2. Alle Änderungen in Bezug auf Anschrift, Ausbildungsvertrag, Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle sind sofort dem Klassenlehrer mitzuteilen.
  3. Zu den vorgegebenen Zeiten haben alle am Lernprozess Beteiligten pünktlich zu erscheinen.
  4. Im Unterricht herrscht eine Atmosphäre ruhiger und konzentrierter Arbeit, bei der alle einander zuhören, nicht stören und aktiv mitarbeiten. Die Belästigung einzelner und/oder anderer Gruppen wird vermieden. In den Klassen sollen gemeinsam aufgestellte Klassenregeln die Formen des Umgangs miteinander festlegen.
  5. Das Schulgebäude sowie die Klassenräume und deren Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Für absichtliche Beschädigungen haftet der Verursacher, bei Minderjährigen dessen Eltern.
  6. Der Klassenraum, wie das gesamte Schulgebäude soll frei von Müll und Unrat sein. Es gilt das Verursacherprinzip.
  7. Rauchen ist auf dem Gelände des Berufskollegs Rheine untersagt. Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. Der Gebrauch und Handel von illegalen Drogen wird strafrechtlich verfolgt.
  8. Grundsätzlich ist der Gebrauch von Handys sowie CD-, MP3-Playern und Walkmans im Klassenraum untersagt. Es wird ausdrücklich auch darauf hingewiesen, dass sie auch nicht versichert sind.
  9. Autos, Krafträder und Fahrräder sind nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen auf eigene Gefahr abzustellen.
  10. Basis dieser Hausordnung ist das Schulgesetz des Landes NRW und die Präambel unseres Schulprogramms.

Der Schulleiter