Herzlich Willkommen im Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Einschulung, zu den Berufsschultagen bzw….
Berufsbild:
Die Kinderpflegerin/der Kinderpfleger arbeitet z.B. in Familien, in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Tagespflege als pflegerische Fachkraft mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie/Er ist im Rahmen von Erziehungsprozessen ergänzend tätig und unterstützt die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern. Zu den Förderbereichen gehören kreative Beschäftigungen, Musik und Bewegung, Sprachförderung, Gesundheitserziehung und hauswirtschaftliche Versorgung.
Dauer der Ausbildung:
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und schließt mit der Prüfung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger ab.
Unterrichtsfächer:
Berufsbezogener Lernbereich:
- Bereichsspezifische Fächer (inklusive Fachpraxis):
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
- z.B. Musik, Gestaltung
Organisation:
In dieser Ausbildung werden Theorie und Praxis miteinander verzahnt. Über die zwei Jahre hinweg werden die Ausbildungsinhalte des vorgegebenen Bildungsplans jeweils an zwei (Oberstufe) bis drei (Unterstufe) Wochentagen in der Schule und an den übrigen Tagen in der Kindertageseinrichtung vermittelt. Die Begleitung der Praxis erfolgt dabei durch die Lehrkräfte sowie die Einbindung einer in der Praxis beschäftigten Fachkraft
Hier finden Sie eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen im Kreis Steinfurt.
Aufnahmebedingungen:
In den Bildungsgang wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat. Zu Beginn der Ausbildung muss ein Arbeitsvertrag mit dem Träger vorliegen, der mindestens über die Laufzeit des Bildungsganges abgeschlossen sein muss. Damit handelt es sich insbesondere um eine Anschlussqualifikation für die Kita-Helferinnen und Kita-Helfer in Kindertageseinrichtungen, die an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag) anknüpft.
Erforderliche Unterlagen:
Bei der Anmeldung vorzulegen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule (Kopie)
Bei Schuljahresbeginn vorzulegen:
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §30a BZRG (Vorlage bei der Aufnahme – nicht älter als 3 Monate)
- Arbeitsvertrag mit dem Träger über die Dauer der Ausbildung
Aufwendungen:
Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Aufwendungen muss gerechnet werden
- Eigenanteil bei der Schulbuchbeschaffung
- Kosten für Gesundheitszeugnis, Berufsbekleidung und Material
Fahrgeld:
Das Fahrgeld richtet sich nach den Vorgaben des Schulträgers.
Förderungen:
Auskunft erteilt das Amt für Soziales, Gesundheit und Pflege beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, Telefon (02551) 69-3512 bis 69-3518, www.kreis-steinfurt.de
Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Abschluss und Berechtigungen:
Die Schülerinnen und Schüler der zweijährigen Berufsfachschule weisen in einer schriftlichen Abschlussprüfung am Ende der Oberstufe nach, dass sie das Bildungsziel erreicht haben.
Der erfolgreiche Besuch des Bildungsganges vermittelt drei Qualifikationen:
- Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger“
- Qualifikation zur Tagesmutter/zum Tagesvater
- mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Qualifikation
Fortbildungsmöglichkeiten:
Die bestandene Abschlussprüfung bietet gute Einstiegsmöglichkeiten für weitere Ausbildungen:
- Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
- Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieherausbildung)
- Fachseminare für Familienpflege
- Krankenpflegeschule / Kinderkrankenpflegeschule
- Seminar für Kindertagespflege (Selbstständigkeit)
Vergütungen:
Die Vergütung ist tarifrechtlich nicht geregelt, da es sich um eine neue Form der Qualifizierung handelt. Das Land zahlt den Trägern für diese Qualifizierung rund 1400 Euro pro Person. Laut des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen sollten die Träger nach Abzug unterschiedlicher Ausgaben, die allein beim Arbeitgeber anfallen, eine Vergütung von etwa 1000 Euro monatlich leisten können. Letztlich entscheidet aber der Träger selber über die Höhe der Vergütung.
Neuigkeiten aus der zweijährigen Berufsfachschule:
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Den Moment genießen – die Zukunft gewinnen
Bereits die Begrüßung durch die Bildungsgangleiterin Carolin Kipp machte deutlich, wie viel Herzlichkeit man von den Klassen der zweijährigen Berufsfachschule…
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