Das Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt ist Partner in der dualen Ausbildung und unterstützt die Auszubildenden wie auch die Ausbildungsbetriebe.

Während die Auszubildenden die praktischen Inhalte in den Ausbildungsbetrieben erlernen, vermittelt die Berufsschule neben allgemeinbildenden vor allem die theoretischen Inhalte des Ausbildungsberufs.

Berufsbild

Um ein Bauwerk herstellen zu können, müssen nicht nur viele Menschen zusammenarbeiten, sondern auch viele technische Details berücksichtigt und kommuniziert werden. Hierzu werden von Bauzeichnerinnen und Bauzeichnern Pläne erstellt, die Architekten, Ingenieuren, Bauherren und Bauhandwerkern als Mittel des Informationsaustausches dienen. Gleichzeitig sind sie wichtige Unterlagen für Genehmigungsverfahren, Kalkulationen und Abrechnungen.

Bauzeichnerinnen und Bauzeichner arbeiten dabei nach den Vorgaben von Architekten und Ingenieuren in den Schwerpunkten Hochbau, Ingenieurbau sowie Tief-, Straßen- und Landschaftsbau. Sie berücksichtigen bei der Erstellung der Pläne die erforderlichen technischen Vorschriften und führen fachspezifische Berechnungen durch. Neben dem Bedarf an Baustoffen können Bauzeichnerinnen und Bauzeichner z.B. auch statische Berechnungen in den Plänen darstellen.

Mit Hilfe von CAD-Systemen werden so die unterschiedlichen Pläne von der Entwurfszeichnung bis zur Ausführungszeichnung hergestellt.

Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist zunächst einmal das Erreichen des Berufsabschlusses.

Darüber hinaus ist es möglich, einen höherwertigeren Schulabschluss in der Berufsschule zu erreichen. Dadurch können Sie sich verschiedene weitere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den Punkten „Abschluss“ und „Perspektiven“.

Ausbildungsdauer

Neben der regulären Ausbildungsdauer von 3 Jahren, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Ausbildung um ein halbes oder sogar um ein ganzes Jahr zu verkürzen.

Ob eine Verkürzung in Frage kommt, ist neben den vorherigen schulischen Leistungen vor allem auch eine Frage des Ausbildungsvertrags. Es müssen also beide unterschreibenden Parteien damit einverstanden sein.

Soll die Ausbildungsdauer im Nachhinein verkürzt werden, so ist dies zwischen den Vertragspartnern jederzeit möglich. Jedoch sollte hier die IHK als zuständige Stelle in Form eines Antrags eingebunden werden. Außerdem ist zu beachten, dass die IHK Anmeldefristen für die jeweiligen Prüfungstermine hat, die immer einzuhalten sind.

Abschluss

Am Ende der Ausbildung steht eine 285 minütige Kenntnisprüfung. Sie besteht aus vier Teilen, die je nach Schwerpunkt in der Ausbildung unterschiedlich sein können:

Schwerpunkt Bereich a) Bereich b) Bereich c)
ArchitekturBaueingabeRohbauAusbauWirtschaft und Soziales
IngenieurbauTragwerkeMassivbauStahl- und HolzbauWirtschaft und Soziales
Tief-, Straßen- und LandschaftsbauStraßenbauVer- und EntsorgungLandschaftsbauWirtschaft und Soziales

Dazu kommt eine praktische Prüfung, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 6 Zeitstunden durchgeführt wird. An einem weiteren Termin findet vor dem Prüfungsausschuss ein Fachgespräch statt, das sich auf die Ergebnisse der praktischen Prüfung stützt.

Ausbildungsorganisation bei 3- und 2,5-jährigen Ausbildungsdauer:

Im zweiten Ausbildungsjahr wird die Zwischenprüfung durchgeführt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist erforderlich, um zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungsdauer zugelassen zu werden. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung.

Ausbildungsorganisation bei 2-jähriger Ausbildungsdauer:

Ist die Verkürzung der Ausbildung von Beginn an vorgesehen oder wird der Ausbildungsvertrag im Nachhinein frühzeitig geändert findet die Zwischenprüfung schon im ersten Ausbildungsjahr statt. Wird der Ausbildungsvertrag erst später hinsichtlich der Ausbildungsdauer geändert, muss die Zwischenprüfung kurz vor der Berufsabschlussprüfung abgelegt werden.

Übliche Prüfungstermine im Kalenderjahr:

Prüfungsteil3- und 2-jährige Dauer2,5-jährige Dauer
ZwischenprüfungMärzMärz
Theoretische BerufsabschlussprüfungMaiDezember
Praktische BerufsabschlussprüfungJuniJanuar
FachgesprächJuni/JuliJanuar

Aufgrund des erfolgreichen Nachweises der theoretischen Kenntnisse und der praktischen Fertigkeiten stellt der Prüfungsausschuss das Bestehen der Berufsabschlussprüfung fest. Mit dieser Feststellung ist die Ausbildung beendet.

Unabhängig von den Ergebnissen der Berufsabschlussprüfung wird von der Schule ein Berufsschulabschlusszeugnis ausgestellt, in dem die Leistungen in den unterrichteten Fächern bescheinigt werden und aus dem eine Berufsschulabschlussnote hervorgeht, die sich aus den einzelnen Noten zusammensetzt.

Mit bestandener Berufsabschlussprüfung kann – je nach Schulabschluss zu Beginn der Ausbildung – mit Hilfe des Berufsschulabschlusszeugnisses ein höherwertiger Schulabschluss erreicht werden. (APO-BK, Anlage A §§ 2 und 9)

Erreichbare Schulabschlüssenotwendige BerufsschulabschlussnoteWeitere Voraussetzungen neben dem Bestehen der Berufsabschlussprüfung
Erweiterter Erster Schulabschluss (früher HS 10)4,0keine
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)3,0Nachweis notwendiger Englischkenntnisse
Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe2,5Nachweis notwendiger Englischkenntnisse

Die notwendigen Englischkenntnisse sind nachgewiesen:

  • durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder
  • durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss oder
  • durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
  • durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
  • durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).

Der Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses, der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe setzen nicht voraus, dass vorher ein allgemeinbildender Abschluss erworben wurde.

Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem ausbildungsberechtigten Betrieb.

Unterrichtsorganisation

Die Unterrichtsorganisation unterscheidet sich je nach Ausbildungsdauer:

Unterrichtsorganisation bei 3-jähriger Ausbildungsdauer:
Im ersten Ausbildungsjahr (Bauzeichner-Unterstufe > BZU) findet der Unterricht wöchentlich mittwochs und donnerstags statt.
Im zweiten Ausbildungsjahr (Bauzeichner-Mittelstufe > BZM) findet der Unterricht wöchentlich montags und 14-tägig dienstags statt.
Im dritten Ausbildungsjahr (Bauzeichner-Oberstufe) > BZO) findet der Unterricht wöchentlich freitags statt.

Unterrichtsorganisation bei 2,5-jähriger Ausbildungsdauer:
Hier ist der Unterricht wie bei der dreijährigen Ausbildungsdauer organisiert. Lediglich das letzte halbe Jahr der Ausbildung fällt weg. Allerdings werden Sie von den Lehrerinnen und Lehrern hinreichend unterstützt.

Unterrichtsorganisation bei 2-jähriger Ausbildungsdauer:
Während das erste Ausbildungsjahr wie bei allen anderen organisiert ist, werden im zweiten Ausbildungsjahr die Klassen BZM und BZO gleichzeitig besucht. Berufsschultage sind dann wöchentlich montags und freitags. Lediglich der 14-tägige Dienstag in der Mittelstufe fällt weg und muss selbstständig kompensiert werden. Wobei Sie von Ihren Lehrerinnen und Lehrern gerne unterstützt werden.

An den Berufsschultagen wird in der Regel jeweils 8 Stunden unterrichtet.

Unterrichtsangebot

Fächer im Berufsfeld:

  • Baukonstruktionstechnik (BKT)
  • Bauentwicklungsplanung (BEP)
  • Bauausführungsplanung (BAP)
  • Wirtschafts- und Betriebslehre (WiBl)
  • Englisch (E)

Die Fächer des Berufsfeldes werden – außer Englisch – durchgehend unterrichtet. Das Fach Englisch wird nur im zweiten Ausbildungsjahr unterrichtet. Aus den Inhalten dieser Fächer setzt sich die Berufsabschlussprüfung zusammen.

Berufsübergreifende Fächer:

  • Politik (PK)
  • Religion (REL)
  • Deutsch (D)
  • Sport (SP)

Die Fächer des berufsübergreifenden Bereichs werden nur im ersten Ausbildungsjahr unterrichtet. Die hier erzielten Noten werden für das Berufsschulabschlusszeugnis übernommen. Sie gehen zusammen mit den Noten der Fächer aus dem Berufsfeld in die Berechnung der Berufsschulabschlussnote ein.

Begleitende Hilfen

Für Auszubildende mit einem gültigen Ausbildungsvertrag werden ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) angeboten, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. AbH werden neben der betrieblichen und schulischen Ausbildung eingesetzt, um zu vermeiden, dass während der Ausbildung auftretende Schwierigkeiten zu einem Nichtbestehen der Berufsabschlussprüfung oder gar zum Abbruch der Ausbildung führen. Für die Auszubildenden entstehen keine Kosten.

Sie dürfen aber auch jederzeit Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer ansprechen.

Weitere Informationen finden Sie aber auch bei der Bundesagentur für Arbeit in Rheine unter:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/erfolgsgeschichte-ausbildungsbegleitende-hilfen

Oder bei Lernen fördern e.V. unter
https://www.lernen-foerdern-ev.de/rheine/

Perspektiven

Weiterbildung zur Staatlich geprüften Technikerin / zum Staatlich geprüften Techniker

  • Die Aufnahme kann erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf im Berufsfeld des Bauwesens,
    • Berufsschulabschluss, soweit während der Ausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand und
    • Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (vor und / oder während des Fachschulbesuchs).

Fachhochschulreife

  • Kann nach der Ausbildung an unserer Schule innerhalb eines Jahres in der Fachoberschule erreicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Allgemeine Hochschulreife

  • Mit der Fachhochschulreife und der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung können Sie in die Fachoberschule Klasse 13 aufgenommen werden. Diese Klasse können Sie an unserem Berufskolleg besuchen und innerhalb eines Jahres die Allgemeine Hochschulreife erlangen, die Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Studium

  • Weitere Perspektiven ergeben sich durch ein Studium im Bauingenieurwesen, der Architektur oder eines Lehramtsstudiums in Ihrem Fachbereich.

BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Sekretariat des Berufskollegs Rheine

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