Bildungsziel

Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker
BACHELOR PROFESSIONAL

Dauer der Ausbildung

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und findet in Vollzeitform statt.

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache (Englisch)
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Betriebs- und Personalwirtschaft

Fachrichtungsbezogener Bereich:

  • Entwicklung und Konstruktion von Produkten und Betriebsmitteln
  • Herstellen von Produkten und Betriebsmitteln
  • Betriebliches Management
  • Projektarbeit

Differenzierungsbereich:

  • Mathematik
  • Spezielle Kommunikationstechnik (CAD)
Aufnahmebedingungen
  • Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht
  • Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand
  • Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die ggf. auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann.

In die Fachschule kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist.

Wichtiger Hinweis für Studentinnen und Studenten (Studienabbrecher): Eine Anrechnung von Vorleistungen aus einem Studium im Hinblick auf eine Verkürzung der Fachschulausbildungszeit ist möglich. Nehmen Sie vor Antragstellung unbedingt Kontakt zu einem der u.a. Ansprechpartner auf!

Erforderliche Unterlagen
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse und Nachweise der oben aufgeführten Bedingungen
Aufwendungen

Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Aufwendungen muss gerechnet werden:

  • Kosten für Schulbücher
  • Exkursionen
  • Klassenfahrten
  • Projektarbeit
Fahrgeld

In Nordrhein-Westfalen werden Schülerinnen und Schülern der Fachschule für Technik keine Fahrkosten erstattet. Aktuell besteht für Schülerinnen und Schüler der Fachschule die Möglichkeit, ein vergünstigtes Deutschlandticket (Monatsticket) zu erwerben.

Förderungen

Im Normalfall kann eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Die Förderung umfasst Leistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zuständig ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung.

„Aufstiegs-BAföG“ / „Meister-BAföG“:
www.aufstiegs-bafoeg.de

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) gewährt werden. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.

Abschluss und Berechtigungen

Am Ende des Bildungsganges findet eine Fachschulexamensprüfung statt. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule für Technik berechtigt zu der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker“ Fachrichtung Maschinenbautechnik (Bachelor Professional).

Studierende, die zusätzlich erfolgreich an der Fachhochschulreifeprüfung im Fach Mathematik teilnehmen, erwerben die Fachhochschulreife.

Die Absolventen der Fachschule erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die den Zugang zu allen Studiengängen ermöglicht.

Es besteht die Möglichkeit, die Zusatzqualifikationen

  • „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFFT)“
  • „Ausbildereignungsprüfung/Ausbildung der Ausbilder (ADA)“ und
  • „SolidWorks CAD Zertifizierung – CSWA“

zu erwerben.

Anmeldungen

Mögliche Bildungsangebote auf schulbewerbung.de anzeigen:

Bitte beachten Sie: Anmeldungen zu diesem Bildungsangebot für das Schuljahr 2026/2027 sind ausschließlich in den jeweiligen Anmeldezeiträumen über Schulbewerbung.de möglich:

1. Anmeldefenster: vom 06.02.2026 bis 01.03.2026
2. Anmeldefenster: ab 15.04.2026

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ggf. auch eine spätere Anmeldung erfolgen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Ansprechpartner

Christoph Bülter
Jörg Remme (komm.)

Neuigkeiten zum Bildungsgang: