Technical Drawing Calipers Workshop  - Anyusha / Pixabay
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Ziel des Bildungsganges:

Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker
BACHELOR PROFESSIONAL

Dauer der Ausbildung:

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und findet in Vollzeitform statt.

Unterrichtsfächer:

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache (Englisch)
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Betriebs- und Personalwirtschaft

Fachrichtungsbezogener Bereich:

  • Entwicklung und Konstruktion von Produkten und Betriebsmitteln
  • Herstellen von Produkten und Betriebsmitteln
  • Betriebliches Management
  • Projektarbeit

Differenzierungsbereich:

  • Mathematik
  • Spezielle Kommunikationstechnik (CAD)

Aufnahmebedingungen:

  • Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht
  • Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand
  • Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die ggf. auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann.

In die Fachschule kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse und Nachweise der oben aufgeführten Bedingungen

Aufwendungen:

Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Aufwendungen muss gerechnet werden:

  • Kosten für Schulbücher
  • Exkursionen
  • Klassenfahrten
  • Projektarbeit

Fahrgeld:

In Nordrhein-Westfalen werden Schülern/-innen der Fachschule für Technik keine Fahrkosten erstattet.

Förderungen:

Im Normalfall kann eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Die Förderung umfasst Leistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zuständig ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung.

„Aufstiegs-BAföG“ / „Meister-BAföG“:
www.aufstiegs-bafoeg.de

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) gewährt werden. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.

Abschluss und Berechtigungen:

Am Ende des Bildungsganges findet eine Fachschulexamensprüfung statt. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule für Technik berechtigt zu der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker“ Fachrichtung Maschinenbautechnik (Bachelor Professional).

Studierende, die zusätzlich erfolgreich an der Fachhochschulreifeprüfung im Fach Mathematik teilnehmen, erwerben die Fachhochschulreife.

Die Absolventen der Fachschule erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die den Zugang zu allen Studiengängen ermöglicht.

Es besteht die Möglichkeit, die Zusatzqualifikationen

  • „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFFT)“
  • „Ausbildereignungsprüfung/Ausbildung der Ausbilder (ADA)“ und
  • „SolidWorks CAD Zertifizierung – CSWA“

zu erwerben.

Anmeldungen:

Anmeldungen zu diesem Bildungsangebot für das Schuljahr 2024/2025 sind nur in bestimmten Anmeldezeiträumen über Schüler Online möglich:

1. Anmeldefenster: vom 26.01.2024 bis 18.02.2024
2. Anmeldefenster: ab 20.03.2024

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ggf. auch eine spätere Anmeldung erfolgen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Hinweis:
In Schüler Online wird unser Berufskolleg mit folgendem Eintrag angezeigt: Rheine, BK Frankenburgstr./ Technik
Einen aktuellen Informationsflyer zu Schüler Online finden Sie hier

Ansprechpartner:

Jürgen Wagner
Christoph Bülter


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