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Der Weihnachtsmann kann noch ein paar Tage üben, alle anderen müssen ab Donnerstag, den 02. Dezember 2021 wieder kontinuierlich medizinische Masken im Schulgebäude tragen.

Die entsprechenden Verordnungen und Erlasse wurden dafür von der Landesregierung angepasst, um auf das gegenwärtige Infektionsgeschehen zu reagieren. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen). Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.