„Das Experivamp“ sorgt für ungewohnte Wendungen
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Wer nach der Fachoberschulreife eine berufliche Grundbildung erwerben bzw. sich schulisch weiterqualifizieren und eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreichen möchte, kann die einjährige Berufsfachschule Informations- und Telekommunikationstechnik besuchen.
Wer die einjährige Berufsfachschule besucht, erwirbt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Informations- und Telekommunikationstechnik.
Durch diese berufliche Grundbildung können die Schülerinnen und Schüler in das zweite Jahr des dreijährigen Bildungsganges Staatlich geprüfte(r) Informationstechnische(r) Assistent/-in aufgenommen werden.
Zugleich kann durch den erfolgreichen Abschluss der einjährigen Berufsfachschule der Schulabschluss heraufgesetzt werden (siehe Abschluss und Berechtigungen).
Die Lerninhalte werden teils im berufsübergreifenden Bereich, teils im berufsbezogenen Bereich vermittelt.
Für alle Schülerinnen und Schüler ist ein dreiwöchiges Betriebspraktikum vorgesehen.
In die Berufsfachschule können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und die Fachoberschulreife erworben haben.
Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Aufwendungen muss gerechnet werden:
Alle Schülerinnen und Schüler der einjährigen Berufsfachschule haben als Vollzeitschüler Anspruch auf den Erwerb eines FlashTickets bzw. evtl. eines FlashTickets plus. Nach Aufnahme in den Bildungsgang kann ein Antrag beim Berufskolleg Rheine gestellt werden. Weitere Informationen: https://www.westfalentarif.de/
Nach erfolgreichem Besuch der einjährigen Berufsfachschule Informations- und Telekommunikationstechnik haben die Schülerinnen und Schüler eine berufliche Grundbildung innerhalb des Berufsfeldes absolviert. Sie kann bei einer Weiterqualifizierung zur(m) „Staatlich geprüften Informationstechnischen Assistentin / Assistenten“ mit bis zu einem Jahr auf die anschließende Ausbildung angerechnet werden.
Bei einem entsprechenden Notendurchschnitt ist zudem die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreichbar.
Soweit keine Berufsausbildung begonnen wird, gilt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II als erfüllt.
Anmeldungen zu diesem Bildungsangebot für das Schuljahr 2023/2024 sind nur in bestimmten Anmeldezeiträumen über Schüler Online möglich:
1. Anmeldefenster: vom 20.01.2023 bis 12.02.2023
2. Anmeldefenster: ab 15.03.2023
Bitte beachten Sie besondere Regelungen in einzelnen Bildungsgängen. Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.
Hinweis:
In Schüler Online wird unser Berufskolleg mit folgendem Eintrag angezeigt: Rheine, BK Frankenburgstr./ Technik
Einen aktuellen Informationsflyer zu Schüler Online finden Sie hier.
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