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Berufsfeld:

  • Ernährungs- und Versorgungsmanagement (mit praktischen Anteilen im Schulbistro) 

Wer nach dem Hauptschulabschluss eine berufliche Grundbildung erwerben bzw. sich schulisch weiterqualifizieren möchte, kann die einjährige Berufsfachschule besuchen.

Bildungsziel:

Wer die einjährige Berufsfachschule besucht, erwirbt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem ausgewählten Berufsfeld. Diese berufliche Grundbildung kann als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden.

Zugleich kann durch den erfolgreichen Abschluss der einjährigen Berufsfachschule der Schulabschluss heraufgesetzt werden (siehe Abschluss und Berechtigungen).

Unterrichtsfächer:

Die Lerninhalte werden teils im berufsübergreifenden Bereich, teils im berufsbezogenen Bereich vermittelt.

Berufsbezogener Lernbereich:

  • Betriebsorganisation
  • Dienstleistung
  • Produktion
  • Mathematik
  • Englisch
  • Wirtschafts- und Betriebslehre

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Religionslehre/Praktische Philosophie

Differenzierungsbereich:

  • Je nach Berufsfeld spezielle, vertiefende Lernfelder

Aufnahmebedingungen:

In die Berufsfachschule können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und den Hauptschulabschluss (HS 9 oder HS 10) erworben haben oder die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium Klasse 9) erreicht haben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Letztes Schulzeugnis der allgemeinbildenden Schule (Kopie)
  • Tabellarischer Lebenslauf

Aufwendungen:

Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Aufwendungen muss gerechnet werden:

  • Eigenanteil bei der Schulbuchbeschaffung
  • Eigenanteil bei den Materialkosten im fachpraktischen Unterricht
  • Kosten für Arbeitskleidung
  • Kosten für Klassenausflüge, Exkursionen oder eine Klassenfahrt

Fahrtkosten:

Alle Schülerinnen und Schüler der einjährigen Berufsfachschule haben als Vollzeitschüler Anspruch auf den Erwerb eines FlashTickets bzw. evtl. eines FlashTickets plus. Nach Aufnahme in den Bildungsgang kann ein Antrag beim Berufskolleg Rheine gestellt werden. Weitere Informationen: https://www.westfalentarif.de/

Abschluss und Berechtigungen:

Nach erfolgreichem Besuch der einjährigen Berufsfachschule haben die Schülerinnen und Schüler eine berufliche Grundbildung innerhalb eines Berufsfeldes absolviert. Sie kann je nach gewähltem Beruf mit bis zu einem Jahr auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden.

Es können folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

  1. Bei Eintritt mit dem Hauptschulabschluss (HS 9) kann der Sekundarabschluss I (10 A) erreicht werden.
  2. Bei Eintritt mit dem Sekundarabschluss I (10 A) kann die Fachoberschulreife (FOR) erlangt werden. Bei einem entsprechenden Notendurchschnitt ist zudem die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreichbar.

Soweit keine Berufsausbildung begonnen wird, gilt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II als erfüllt.

Anmeldungen:

Anmeldungen zu diesem Bildungsangebot für das Schuljahr 2023/2024 sind nur in bestimmten Anmeldezeiträumen über Schüler Online möglich:

1. Anmeldefenster: vom 20.01.2023 bis 12.02.2023
2. Anmeldefenster: ab 15.03.2023

Bitte beachten Sie besondere Regelungen in einzelnen Bildungsgängen. Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.

Hinweis:
In Schüler Online wird unser Berufskolleg mit folgendem Eintrag angezeigt: Rheine, BK Frankenburgstr./ Technik
Einen aktuellen Informationsflyer zu Schüler Online finden Sie hier

Ansprechpartner:

Ulrich Hartmann
Dietrich Möllenbrock


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