Elektronikerin/Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
Das Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt ist Partner in der dualen Ausbildung und unterstützt die Auszubildenden wie auch die Ausbildungsbetriebe.
Während die Auszubildenden die praktischen Inhalte in den Ausbildungsbetrieben erlernen, vermittelt die Berufsschule neben allgemeinbildenden vor allem die theoretischen Inhalte des Ausbildungsberufs.
Berufsbild
Elektronikerinnen und Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik machen genau das, was die Berufsbezeichnung sagt, sie kümmern sich um elektrische Energie in Gebäuden. Fast alles, was in einem Wohn- oder Bürogebäude mit Elektrizität betrieben wird, ist Aufgabe dieses Berufes. Das beginnt bei den Schaltern und Steckdosen, die in nahezu jedem Raum vorhanden sind und endet bei Steuerungen, Regelungen und Überwachungen mit Netzwerkanschluss im Smart Home. Auch für die Energiewende sind Elektronikerinnen für Energie- und Gebäudetechnik unverzichtbar, die Photovoltaikanlagen auf dem Dach, der Energiespeicher im Keller und die Wallbox um das Elektroauto zu laden sind Kernthemen der Elektronikerinnen und Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik.
Elektronikerinnen und Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik müssen hierzu Kundenwünsche erfassen, Leitungen, Kabel und Bauteile auswählen sowie verlegen, verdrahten und gegebenenfalls auch programmieren. Ob Steckdose, Lichtschalter, Netzwerkdose, TV-Anschluss, Wärmepumpentrockner, Rauchmelder oder Steuerung von Drehstrommotoren, eine Elektronikerin / ein Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik muss Kunden in allen elektrischen Fragen zur Seite stehen. Als Fachpersonal übernehmen sie auch die Verantwortung für die Sicherheit von Anlagen und Geräten. Sie bewerten, ob Gefahren von elektrischen Anlagen ausgehen, erstellen Schutzkonzepte und prüfen durch Messungen, dass selbst im Fehlerfall niemand zu Schaden kommen kann.
Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist zunächst einmal das Erreichen des Berufsabschlusses.
Darüber hinaus ist es möglich, einen höherwertigeren Schulabschluss in der Berufsschule zu erreichen. Dadurch können Sie sich verschiedene weitere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den Punkten „Abschluss“ und „Perspektiven“.
Ausbildungsdauer
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung aber um ein halbes bzw. sogar um ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Ob eine Verkürzung in Frage kommt, ist neben den vorherigen schulischen Leistungen vor allem auch eine Frage des Ausbildungsvertrages. Es muss also in jedem Fall der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden sein.
Soll die Ausbildungsdauer im Nachhinein verkürzt werden, so ist dies zwischen den Vertragspartnern nach der Gesellenprüfung Teil 1, am Ende des zweiten Ausbildungsjahres möglich. Jedoch sollte hier die Kreishandwerkerschaft / Handwerksinnung als zuständige Stelle in Form eines Antrags eingebunden werden. Außerdem ist zu beachten, dass es Anmeldefristen für die jeweiligen Prüfungstermine gibt, die immer einzuhalten sind.
Abschluss
Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil findet ca. im Mai / Juni des zweiten Ausbildungsjahres statt. Diese Prüfung wird oft als Zwischenprüfung bezeichnet, was aber eigentlich nicht mehr korrekt ist, denn die Ergebnisse dieses Teils der Gesellenprüfung fließen schon in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung / Abschlussprüfung ein.
Der zweite Teil der Gesellenprüfung findet dann am Ende der Ausbildung statt. Wie im Teil 1 besteht er aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung Teil 2 und dem Erhalt des Gesellenbriefes endet die Ausbildung.
Unabhängig von den Ergebnissen der Gesellenprüfung wird von der Schule ein Berufsschulabschlusszeugnis ausgestellt, in dem die Leistungen in den unterrichteten Fächern bescheinigt werden und aus dem eine Berufsschulabschlussnote hervorgeht, die sich aus den einzelnen Noten zusammensetzt.
Mit bestandener Berufsabschlussprüfung kann – je nach Schulabschluss zu Beginn der Ausbildung – mit Hilfe des Berufsschulabschlusszeugnisses ein höherwertiger Schulabschluss erreicht werden. (APO-BK, Anlage A §§ 2 und 9)
Erreichbare Schulabschlüsse
notwendige Berufsschulabschlussnote
Weitere Voraussetzungen neben dem Bestehen der Berufsabschlussprüfung
Erweiterter Erster Schulabschluss (früher HS 10)
4,0
keine
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
3,0
Nachweis notwendiger Englischkenntnisse
Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
2,5
Nachweis notwendiger Englischkenntnisse
Die notwendigen Englischkenntnisse sind nachgewiesen:
durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder
durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss oder
durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).
Der Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses, der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe setzen nicht voraus, dass vorher ein allgemeinbildender Abschluss erworben wurde.
Aufnahmebedingungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem ausbildungsberechtigten Betrieb.
Unterrichtsorganisation
Am Berufskolleg Rheine werden die Elektronikerinnen und Elektroniker im Blockunterricht beschult. Wichtig dabei ist, dass die Blocklänge nur eine Woche beträgt. Die Auszubildenden sind demnach eine Woche in der Schule und die beiden darauffolgenden Wochen im Ausbildungsbetrieb.
Dies vereinfacht die Organisation für alle Beteiligten und garantiert, dass die Auszubildenden trotzdem regelmäßig Berufsschulunterricht haben, damit so die praktische Ausbildung im Betrieb vom Berufskolleg Rheine theoretisch begleitet wird.
Begleitende Hilfen
Für Auszubildende mit einem gültigen Ausbildungsvertrag werden Hilfen angeboten, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Diese Maßnahmen werden unter dem Begriff AsAFlex (Assitierte Ausbildung flexibel) zusammengefasst.Sie werden neben der betrieblichen und schulischen Ausbildung eingesetzt, um zu vermeiden, dass während der Ausbildung auftretende Schwierigkeiten zu einem Nichtbestehen der Berufsabschlussprüfung oder gar zum Abbruch der Ausbildung führen. Für die Auszubildenden entstehen keine Kosten.
Sie dürfen aber auch jederzeit Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer ansprechen.
Die Handwerkskammer bieten in Form der Meisterschule einen Aufstieg zur Meisterin / zum Meister an. In der Region sind dies die Handwerkskammern Münster und Osnabrück
Herzlich Willkommen im Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Einschulung, zu den Berufsschultagen bzw….