Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler/Lehrerinnen und Lehrer, im Nachfolgenden Nutzer genannt, im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung.

Passwörter

  • Alle Nutzer erhalten eine Nutzerkennung und ein Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Vor der ersten Nutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden. Nach Beendigung der Nutzung hat sich der Nutzer am PC abzumelden.
  • Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Nutzer verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.

Verbotene Nutzungen

  • Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Datenschutz und Datensicherheit

  • Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Zur Überprüfung der Lizenzvorgaben installierter Software führt die Schule in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung des Softwarebestands aller am Schulnetz angeschlossenen Rechner durch. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.
  • Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch Stichproben Gebrauch machen.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

  • Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind nur nach Anweisung durch die Aufsichtsperson gestattet. Fremdgeräte dürfen nur nach Anweisung an den Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Hierfür gilt, dass diese Benutzung auf eigene Gefahr geschieht. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

Schutz der Geräte

  • Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
  • Während der Nutzung der Schulcomputer sind Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

  • Der Internet-Zugang ist grundsätzlich nur für schulische Zwecke bestimmt. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Aufsichtsperson zulässig.
  • Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
  • Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
  • Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten und nachzuweisen. (vollständiger Name, URL)

 Versenden von Informationen in das Internet

  • Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen und nur mit Zustimmung der Aufsichtsperson.
  • Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
  • Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten.
  • Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

Nutzungsberechtigung

  • Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber ob und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien.
  • Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

Aufsichtspersonen

  • Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht zu stellen. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.

Schlussvorschriften

  • Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.
  • Zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.
  • Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben, z.B. Ausschluss vom Unterricht.

Der Schulleiter